Altlastrisiken beherrschen
Was sind Altlasten ?
- Schädliche Bodenveränderungen, von denen Gefahren für Menschen oder andere schützenswerte Güter, wie z.B. das Grundwasser ausgehen
- Meist ehemalige Ablagerungsstellen für Abfälle („Altablagerungen“) oder ehemalige Industrie- und Gewerbestandorte („Altstandorte“)
- Verursachung der Verunreinigungen meist durch unsachgemäßen oder „der damaligen Zeit entsprechenden“ Umgang mit Gefahrstoffen
Keine Gefahr – keine Altlast!
- Die Einstufung eines Grundstückes als „Altlast“ setzt das Vorliegen einer tatsächlichen Gefahr i.S. des Bodenschutzrechtes voraus
- Nur in diesem Fall können Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr, z.B. Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein
- Auch dann müssen die Maßnahmen „angemessen“ sein, d.h. die Relation von Kosten und Nutzen muss in einem vernünftigen Rahmen liegen
Risiken bei unprofessioneller Beratung
- Gefahren für Mensch und Umwelt werden nicht erkannt – das geht natürlich nicht !
- Gefahren werden dort gesehen, wo es sie nicht gibt – das passiert leider öfter als man denkt, und es kostet im Zweifelsfall Ihr Geld !
- Es werden ungeeignete oder zu aufwendige Maßnahmen geplant – auch das kostet unnötigerweise...
Risiken und Kosten minimieren!
- Nur wenn man genau weiss „woran man ist“, kann man auch richtig reagieren.
- Altlastverdächtige Flächen müssen darum ausreichend genau untersucht werden.
- Untersuchungen sollten stufenweise erfolgen, damit einerseits unnötige Kosten vermieden werden, andererseits aber auch das Notwendige getan wird.
Was wir für Sie tun können:
- Begutachtung und Erstbewertung einer altlastverdächtigen Fläche
- Recherche zur Nutzungsgeschichte und zur Lage von potentiellen Verunreinigungsschwerpunkten
- Due-Diligence-Prüfungen (Untersuchung und Bewertung von Grundstücken und Gebäuden auf Umweltlasten bei Grundstücks- oder Immobilienveräußerungen)
- Festlegen von Art und Umfang der erforderlichen Untersuchungsschritte
- Probenahmen aus Boden, Grundwasser, Bodenluft, kontaminierter Bausubstanz und Abfallstoffen
- Orientierende Untersuchung und Detailuntersuchung i.S. der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
- Beurteilung der Fragen, ob überhaupt eine Altlast vorliegt, welche Gefährdungen bestehen und was ggf. getan werden muss (Gefährdungsabschätzung)
- Beratung im Umgang mit den zuständigen Bodenschutz- und Wasserbehörden
- Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung
- Ausschreibung von Sanierungsarbeiten, Bauleitung, Kontrolle des Sanierungserfolges
- Gutachterleistungen als anerkannte Sachverständige nach §18 BBodSchG
- Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach BGR 128