Koordination von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
nur eine lästige Bauherrenpflicht?
Was macht der Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitssschutz (SiGeKo)?
- Der SiGeKo verhindert, dass sich verschiedene Firmen durch ihre jeweiligen Tätigkeiten auf der Baustelle gegenseitig gefährden
- In der Planungsphase gewerkeübergreifende Koordination von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, hierdurch werden Risiken in der Bauausführung und bei der späteren Gebäudewartung vermindert
- In der Bauausführung Überwachung bei der Umsetzung der jeweiligen Schutzmaßnahmen
Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen übernehmen wir die Koordination für Sicherheit und Gesundheitsschutz nach BGR 128